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Ausbruch der Geflügelpest im Ostalbkreis - Landkreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung und ordnet Stallpflicht an

Artikel vom 14.02.2023

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems hat heute (07.02.2023) amtlich bestätigt, dass drei am Bucher Stausee tot aufgefundene Graugänse mit dem Gelügelpestvirus H5N1 infiziert waren. Das Landratsamt Ostalbkreis hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen und unter www.ostalbkreis.de öffentlich bekanntgemacht. Damit gilt ab Mittwoch, 8. Februar 2023, für alle Geflügelhaltungen im Umkreis von einem Kilometer um den Bucher Stausee sowie für alle Geflügelhaltungen aus den Teilorten Buch, Jagsthausen und Frankenreute Stallpflicht. Die Allgemeinverfügung ist befristet bis 31. März 2023, 24:00 Uhr, sofern seitens des Landratsamts keine Verlängerung bekannt gegeben wird.

Ende Januar waren drei tote Graugänse am Bucher Stausee gefunden worden. Bei einer ersten Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart wurde bei allen drei Graugänsen das Virus der Geflügelpest vom Subtyp H5, auch bekannt als Aviäre Influenza, festgestellt. Dieses Ergebnis wurde nun vom Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor bestätigt.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine für Geflügel hochansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche. Das FLI schätzt das Risiko weiterer Einträge in Geflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein.

Um einen Eintrag in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ordnet das Landratsamt Ostalbkreis an, dass alle Geflügelhalter im Umkreis von einem Kilometer um den Bucher Stausee sowie alle Geflügelhalter aus den Teilorten Buch, Jagsthausen und Frankenreute ihr Geflügel aufstallen bzw. in auf vorgegebene Art und Weise umschlossenen Vorrichtungen halten müssen.

Geflügelhalter müssen ferner folgende Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten, um eine Einschleppung des Virus in Nutzgeflügelbestände zu unterbinden:

  • Das Tränken mit Dach- und Oberflächenwasser ist verboten. Futter und Einstreu sind für Wildvögel unzugänglich zu lagern.
  • Die Geflügelhaltungen sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
  • Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist betriebseigene Schutzkleidung einschließlich Stiefel oder Einwegschutzkleidung anzulegen. Beim Verlassen ist diese unverzüglich abzulegen. Betriebseigene Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren. Einwegschutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.
  • Es sind geeignete Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion des Schuhzeugs bereitzustellen.
  • Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vorzusehen.
  • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz zu reinigen und desinfizieren.
  • Vom Tierhalter für den eigenen Bestand eingesetzte Transportfahrzeuge und -behältnisse sind nach jeder Verwendung zu reinigen und desinfizieren.
  • Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, sind jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall oder im abgebenden Betrieb vor der Abgabe zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung von verendetem Geflügel ist nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Im Bedarfsfall ist eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchzuführen.

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art müssen ebenfalls in geschlossenen Räumen durchgeführt werden.

Für das gesamte Kreisgebiet gilt, dass noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen unverzüglich beim Veterinäramt zu registrieren sind und aufgegebene Haltungen abgemeldet werden müssen. Kontakt: veterinaeramt@ostalbkreis.de oder Tel. 07361 503-1830

Sollten Sie tote Wasservögel (z.B. Enten, Schwäne, Reiher), Greifvögel oder Rabenkrähen finden, melden Sie diese dem Veterinäramt. Die Jäger im Landkreis werden gebeten, ebenfalls vermehrt auf kranke oder verendete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.

Die vollständige „Allgemeinverfügung des Landratsamts Ostalbkreis zur Aufstallung von Geflügel wegen der amtlichen Feststellung von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) bei Wildvögeln“ vom 07.02.2023 steht unter www.ostalbkreis.de, Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ (Kachel auf der Startseite) zum Download zur Verfügung.