Aktuelle Bebauungspläne: ChangeMe

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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Dalkingen – Süd, 2. Erweiterung" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

Öffentliche Bekanntmachung
 
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfes und Durchführung der frühzeitigen Veröffentlichung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Dalkingen – Süd, 2. Erweiterung".
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Rainau hat am 18.12.2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Gewerbegebiet Dalkingen – Süd, 2. Erweiterung“ einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften im Regelverfahren aufzustellen. Am 23.07.2026 hat er in öffentlicher Sitzung einen erneuten Aufstellungsbeschluss gefasst, da sich der Geltungsbereich gegenüber der früheren Planung vergrößert hat. Dies wurde erforderlich, da zusätzliche Flächen für die Regenrückhaltung in den Geltungsbereich aufgenommen wurden.
 
Außerdem wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planteil, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, und der Begründung gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs.1 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planvorentwurf eingeholt.
 
Der Umweltbericht mit Bestandsplan und Eingriffsermittlung sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurden nach der Sitzung fertiggestellt und werden ebenfalls mit veröffentlicht.
 
Plangebiet
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 15.07.2026, gefertigt durch die stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 5,2 ha und befindet südlich der Ortslage von Dalkingen, östlich des vorhandenen Gewerbegebietes „Dalkingen Süd“ bzw. der Kreisstraße 3319. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
 
Ziele und Zwecke der Planung
Nachdem die Nachfrage nach gewerblichen Bauplätzen in Rainau und speziell für Dalkingen groß ist und die gewerblichen Bauplätze im Gebiet „Dalkingen-Süd, 1. Erweiterung“ inzwischen alle veräußert und bebaut sind, soll zur Schaffung weiterer gewerblicher Bauflächen nun der Bebauungsplan „Dalkingen-Süd, 2. Erweiterung“ aufgestellt werden. Innerörtliche Potentialflächen für Gewerbeansiedlungen stehen in der Gemeinde Rainau nicht zur Verfügung. Mehrere Betriebe, darunter auch örtliche Betriebe, haben bereits Bedarf angemeldet, schriftliche Interessensbekundungen liegen zum Teil vor.
 
Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Umweltbericht mit Bestandsplan und Eingriffsermittlung und mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Aussagen zu planungsrelevanten Arten (Vögel und Reptilien).
 
Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Dalkingen – Süd, 2. Erweiterung“ wird vom
 
10. August 2026 bis 14. September 2026, jeweils einschließlich auf der Homepage der Gemeinde Rainau unter www.rainau.de veröffentlicht.
 
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können: elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rathaus Rainau, Schlossberg 12, 73492 Rainau oder an folgende E-Mail-Adresse: info@rainau.de
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,
4. dass die Unterlagen ebenfalls im Rainau, Schlossberg 12, 73492 Rainau, im Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 13.30 bis 18.00 und Mittwoch 13.30 bis 17.00 Uhr), eingesehen werden können.
 
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Rainau, den 07. August 2026
 
Konle
Bürgermeister