Öffentliche Bekanntmachung Neuaufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Mühlberg II“, Gemeinde Rainau, Gemarkung Schwabsberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Rainau hat am 20.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Mühlberg II“ einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Auf einen Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB kann im Verfahren nach § 13a BauGB verzichtet werden. Im Flächennutzungsplan sind bestehende gemischte Bauflächen dargestellt.
Der Gemeinderat hat den Abgrenzungsplan mit Zielen und Zwecken der Planung vom 04.07.2023 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Planungsfläche liegt am nordöstlichen Ortsrand des Teilortes Schwabsberg, in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Kirche. Das Plangebiet wird im Norden und Nordosten durch die Straße ‚Mühlberg‘ (K 3320) begrenzt, im Osten durch die Jagst. Im Süden und Westen grenzt Wohnbebauung an den Geltungsbereich an.
Das Gebiet hat eine Größe von ca. 1,7 ha und umfasst die Flurstücke mit den Nummern 42/2, 43, 366 und 365 sowie Teile des Flurstücks 32/2 (Straße ‚Schlossberg‘).
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch die Flurstücke 343 (K 3320) 43/1, 43/2 und 364 (Weg)
im Osten durch das Flurstück 368 (Weg),
im Süden durch die Flurstücke 367, 4/3, 32/2 (Weg), 42/3, 42/4, 41/1, 40 und 40/1
und im Westen durch die Flurstücke 32/3 und 32/9.
Der Planbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt (nicht maßstabsgerecht):
Ziele und Zwecke der Planung
Die überwiegende Nutzung im Plangebiet soll zukünftig das Wohnen sein. Geplant ist eine verdichtete Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Gemeinbedarfseinrichtungen in Form eines Ärztehauses mit Apotheke etc.. Die Erschließung erfolgt über eine neu geplante Zufahrt von der Kreisstraße 3320 her. Das bestehende Wirtschaftsgebäude soll durch ein neues, landwirtschaftlich und/ oder gewerblich genutztes Gebäude ersetzt werden und für die landwirtschaftliche Hofstelle ist eine private Zufahrt von der Kreisstraße 3320 her geplant. Aufgrund der bestehenden und geplanten Nutzung mit Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft ist die Festsetzung eines ‚Dörflichen Wohngebietes (MDW)‘ gemäß § 5a BauNVO vorgesehen.
Eine Relevanzuntersuchung mit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird im Verlauf des weiteren Verfahrens durchgeführt.
Der Bebauungsplan wird zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates vorgestellt und beraten. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird danach Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Zeitraum, in dem sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und die hierfür festgesetzte Frist wird zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rainau und auf der Homepage öffentlich bekannt gemacht.
Rainau, den 25. August 2023
gez. Bürgermeisteramt Rainau