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Nachbarschaftlicher Umgang – Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis

Artikel vom 21.07.2023

Bei warmem Wetter zieht es die Menschen wieder nach draußen. Der Garten ruft, Veranstaltungen und andere Aktivitäten sind scheinbar wieder uneingeschränkt möglich. Nach der langen Corona-Pause kehrt endlich Normalität ein und es muss vieles nachgeholt werden. Doch leider scheint dabei häufig die Rücksicht auf andere verloren gegangen zu sein.
In der letzten Zeit häufen sich die bei der Gemeinde Rainau eingehenden Beschwerden wegen Lärm, parkender Fahrzeuge oder Bepflanzungen der Nachbarn.
Wir bitte daher – getreu nach dem Motto: was Du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem anderen zu – um gegenseitige Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis.
Nicht alles, was einen stört, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Nicht alles, was man rechtlich darf, sollte man im nachbarschaftlichen Zusammenleben auch tun.
Nicht alles, was der Nachbar tut, muss kommentiert oder persönlich genommen werden.
Nicht alles, was den Nachbarn stört, muss absichtlich in die Länge gezogen oder zu den unüblichsten Zeiten unternommen werden.
So sollten alle Beteiligten wissen: Ich lebe hier nicht allein! Auch ich sollte daher bestimmt Dinge tolerieren und die Toleranz anderer nicht unnötig auf die Probe stellen. Und: Auch das Landleben ist nicht immer ruhig und friedlich! Doch auch bei der Arbeit kann Rücksicht auf andere genommen werden.
Ein klärendes, freundliches Gespräch, ohne gegenseitige Anschuldigungen oder Unterstellungen, wirkt häufig Wunder.
Doch sollte dies alles nicht helfen: Die Gemeindeverwaltung ist hier oft leider der falsche Ansprechpartner.
Welche Rechte Sie haben und welche Mittel Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie in der Broschüre „Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg“, ausgegeben vom Justizministerium Baden-Württemberg. Diese ist im Internet kostenlos abrufbar und auch im Rathaus erhältlich.