Bebauungsplan "Weiler - 2. Änderung"
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Rainau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.01.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Weiler – 2.Änderung“ gefasst und den Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 13,6 ha umfasst folgende Flurstücke ganz oder teilweise: 3490 (Schützenweg), 3493, 3494, 3495, 3496, 3497, 3498, 3500, 3501, 3503, 3506, 3582, 3577, 3581/1, 3581, 3569, 3580, 3579, 3578, 3516, 3517, 3515, 3511, 3512, 3513, 3514, 3510, 3509/1, 3509/2, 3520, 3519, 3518, 3518/1, 3521, 3522, 3523, 3524, 3525, 3526 3509, 3534, 3535, 3536, 3533, 3572, 3574, 3573, 3507 (Ortsstraße), 3565, 3566 (Dalkinger Straße), 3563, 3571, 3562, 3562/1, 3564, 3527, 3528, 3529, 3531, 3532, 3530, 3542, 3537, 3508, 3538, 3539, 3540, 3541, 3541/1, 3543, 3544, 35453 3553, 3556, 3557, 3558, 3555, 3554, 3552, 3551, 3550 und 3546. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 14.12.2021 der Grimm Ingenieure.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Teilortes Weiler. Beabsichtigt ist u.a. die Ausweisung von insgesamt ca. 15 neuen wohn- und mischgenutzten Bauplätzen am südlichen und nördlichen Ortsrand von Weiler.
Bebauungsplan „Weiler -2.Änderung“, Abgrenzungsplan vom 14.12.2021 o.M.
Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB werden die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes einschließlich zeichnerischem Teil, textliche Festsetzungen und Begründung, gefertigt am 29.11.2021, zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit ausgelegt. Die Unterlagen können: vom 14.02.2022 bis einschl. 14.03.2022 während der Öffnungszeiten (mit Terminvereinbarung) im Rathaus der Gemeinde Rainau, Schloßberg 12, 73492 Rainau eingesehen werden. Gerne können Sie die Unterlagen auch auf unserer Homepage www.rainau.de einsehen.
Während dem o.g. Zeitraum wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Innerhalb dieser Frist können unter Angabe der vollen Anschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Hinweis: Aufgrund der COVID-19 Pandemie ist das Rathaus im Auslegungszeitraum möglicherweise geschlossen. Eine Einsichtnahme ist dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung (07961-9002-0) möglich.
Rainau, 14.01.2022
Christoph Konle
Bürgermeister