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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 13. Januar 2022

Artikel vom 28.01.2022

Bebauungsplan Weiler 2. Änderung
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung des Vorentwurfs
c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
   öffentlicher Belange
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Grimm vom Büro Grimm Ingenieure, Ellwangen. Bürgermeister Konle führt kurz in das Thema ein und erklärt, dass viele junge Menschen in Weiler bauen wollen. Er geht auf die im letzten Sommer durchgeführte Informationsversammlung im Schützenhaus ein. Die Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wurden dabei gesammelt. Die Entwässerungssituation wurde oftmals in den Fragen genannt. Herr Grimm zeigt in seinem Sachvortrag u.a. die notwendigen Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren von der Erarbeitung eines Vorentwurfs über den Aufstellungsbeschluss, 1. Abwägung, Entwurfsbeschluss, 2. Abwägung bis zum Satzungsbeschluss auf. Durch die Änderung des Bebauungsplans will man eine lanfgristige städtebauliche Ordnung von Weiler erzielen. Wichtig dabei ist die (bauliche) Rechtssicherheit für die Bauwerber im Ortsteil. Damit verbunden ist ebenso eine Verbesserung der vorhandenen Entwässerung. Der Allgemeine Kanalisationsplan ist derzeit in Bearbeitung, so Herr Grimm weiter. Er geht auf den bestehenden Bebauungsplan und die Entwässerungssituation ein. Im Ortsteil Weiler ist ein Trennsystem vorhanden, er erläutert in diesem Zusammenhang den voraussichtlich anfallenden „Mehr-Abfluss“ aufgrund der kommenden Bebauung. 19 Bauplätze sollen entstehen teilt Herr Grimm dem Gremium mit. In seinem Sachvortrag wird ebenso die Starkregenprävention erwähnt wie auch die Randbedingungen und Ziele. Misch-und wohngenutzte Bauvorhaben sollen u.a. möglich sein, ebenso soll ein Vorhaben während der Planaufstellung bereits begonnen werden können. Die landwirtschaftliche Nutzung soll nicht eingeschränkt werden, ein Lärmschutz zur Landesstraße hin wird notwendig, so Herr Grimm weiter. Desweiteren spricht er den ökologischen Ausgleich und die Randeingrünung an. Er zeigt dem Gremium den Abgrenzungsplan des Baugebiets sowie den Vorentwurf auf und geht auf einige textliche Festsetzungen sowie den geführten Gesprächen mit dem Landratsamt, Bereich Wasserwirtschaft, ein.
 
Aus der Mitte des Gremiums werden Fragen zur Regenwasserableitung und Regenwasserrückhaltung aufgeworfen, sowie zum Wartungsaufwand der Klärbecken und einem vorzeitigen Baubeginn während der Planaufstellung. Ebenso werden Fragen zu den Dachformen gestellt und einem möglichen Umgang bei Befreiungsanträgen. Das Thema „Freileitungen“ fand auch Erwähnung bei den Gremiumsmitgliedern.
 
Der Gemeinderat fasst nachfolgenden Beschluss:
1.    Für den im Abgrenzungsplan vom 14.12.2021 dargestellten Bereich wird nach § 2 (1) BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
2.    Der Gemeinderat der Gemeinde Rainau stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „ Weiler -2.Änderung“, gefertigt am 29.11.2021, zu.
3.    Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
(Hinweis: Die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt noch gesondert!)
 
Biotopverbundplanung- Auftragsvergabe

Bürgermeister Konle hält den Sachvortrag und führt in das Thema ein. Er geht dabei nochmal kurz auf die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2021 ein. In dieser Sitzung wurde die Biotopverbundplanung ausführlich von Frau Zwick, Landschaftspflegeverband, erläutert. Mittlerweile ist der Förderbescheid des Landes bei der Verwaltung eingegangen, so der Vorsitzende. Aus der Mitte des Gremiums wurden Fragen zur Zeitschiene der Planungen gestellt. Ebenso wurde angemerkt, dass sich die zukünftigen Maßnahmen, die durch das Fachbüro entwickelt werden, sich optimal in das Gemeindegebiet einfügen und erlebbar für Bürger und Touristen sein sollten.
 
Es wurde nachfolgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Vergabe des Auftrags zur Biotopverbundplanung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Firma Plan Werk Stadt, Westhausen, zum Angebotspreis von 48.295,05 € (brutto) zu vergeben.
 
Nahverkehrsplanung - Stellungnahme der Gemeinde Rainau
Bürgermeister Konle hält zu diesem Thema den Sachvortrag und erklärt, dass der Ostalbkreis das Thema Mobilität neu definieren will. Das Ziel des Landes ist, dass der Schienennahverkehr attraktiver gestaltet und somit die Fahrgastzahlen bis 2030 verdoppelt werden sollen. Die Gemeinde begrüßt es, dass in der Nahverkehrsplanung ein 1 h Takt für die Teilorte vorgesehen ist und dieser auch am Wochenende angeboten wird. Auch die Lösungsmöglichkeiten der Rufbus-Angebote ist wichtig und richtig. Es wird beantragt, dass das Angebot des StadtLandBus weiter ausgebaut wird und die Gemeinde Rainau noch intensiver angebunden wird und ggf. dadurch ein Halbstundentakt erreicht werden kann. Die touristischen Attraktionen Bucher Stausee, Limes Turm  und das Limes Tor in Dalkingensollten als Haltepunkte aufgenommen werden. Der Bahnhof „Goldshöfe“ stellt einen multimodalen Mobilitätsknoten dar und sollte deshalb als solcher ertüchtigt und in die Planungen eingebunden werden. Ein Bahnhalt am Bucher Stausee ist ebenso enorm wichtig. Die eingesetzten Fahrzeuge des ÖPNV bedürfen der Überprüfung, kleinere Einheiten sind als Linienfahrzeug könnten eine Lösung darstellen.   
Das Gremium begrüßt die ausgearbeitete Stellungnahme und betont wie wichtig die Annahme des Angebots durch die Bürgerschaft ist. Die Vereine und der Jugendsport sollten wie vom Bürgermeister ausgearbeitet von der Nahverkehrsplanung profitieren, so Teile des Gremiums weiter.
 
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat stimmt der von der Verwaltung ausgearbeiteten Stellungnahme zur Nahverkehrsplanung 2022 an das Landratsamt mit einer Ergänzung zu.
 
Bericht über die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 20.Oktober 2021
Bürgermeister Konle erläutert dem Gremium eingangs den Ablauf und die Inhalte der Verkehrsschau. Die Gemeinde Rainau kann über die Ergebnisse einer Verkehrsschau keine Beschlüsse fassen. Bei der am 20.10.2021 in Rainau durchgeführten Verkehrsschau hat das Landratsamt Ostalbkreis als untere Straßenverkehrsbehörde folgende verkehrsrechtlichen Anordnungen getroffen.
 
Überprüfung des Knotenpunktbereichs Schulstraße/Schloßstraße hinsichtlich der Anbringung von Wartelinienmarkierungen in Rainau-Dalkingen
Der Verwaltung wurde aus der Bevölkerung mitgeteilt, dass angeblich die geltenden Vorfahrtsregelungen „Rechts-Vor-Links“ des Öfteren missachtet werden.
 
Ergebnis: An allen öffentlichen Straßeneinmündungen wird eine richtlinienkonforme Wartelinienmarkierung angeordnet. Des Weiteren muss aus Sicht der Verkehrsschau aufgrund des Neubaus am östlichen Ende der Schulstraße die vorhandene Ortstafel entsprechend versetzt werden. Im Zuge dessen muss auch das vorhandene Verkehrszeichen (Beginn/Ende Tempo 30-Zone) versetzt werden.
 
Überprüfung der Einfahrt in das Baugebiet „Pfahl“ am Knotenpunktbereich Sonnenhalde/Kapellenweg hinsichtlich Missachtung der Vorfahrtsregelung Rechts-Vor-Links in Rainau-Dalkingen
 
Ergebnis: Von der Verkehrsschau wird zur Verdeutlichung der geltenden Vorfahrtsregelung in den jeweiligen Knotenpunktbereichen im Zuge des Kapellenwegs eine richtlinienkonforme Wartelinienmarkierung angeordnet.
 
Überprüfung der K 3319 im Bereich der neu erstellten Zufahrt zum Gewerbegebiet Dalkingen Süd, 1. Erweiterung, hinsichtlich der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h in Rainau-Dalkingen
 
Ergebnis: Von der Verkehrsschau wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Erweiterung der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h im Zuge der K 3319 im zu überprüfenden Bereich der Ausfahrt des neuen Gewerbegebiets vorliegen. In diesem Zuge wurde auch die Rechtmäßigkeit der „Linksabbiegespur“ aus Richtung Westhausen, überprüft und für rechtmäßig befunden.
 
Überprüfung des Ortseingangs von Rainau-Dalkingen aus Fahrtrichtung Rainau-Schwabsberg hinsichtlich einer Versetzung der Ortstafel und der gefahrenen Geschwindigkeiten
Die Gemeinde Rainau hat die untere Verkehrsbehörde um Überprüfung der Verkehrssituation am Ortseingang von Rainau-Dalkingen gebeten. Hauptproblem sind hier Verkehrsteilnehmer die sehr schnell in den Ortsteil einfahren. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine weitere Ortstafel auf der nördlichen Straßenseite aufgestellt wird. Geschwindigkeitsmessungen werden ebenso durchgeführt.
Von Seiten des Geschäftsbereich Infrastruktur kann dem Einbau einer Verschwenkung an dem gewünschten Bereich kurz vor dem Ortseingang von Rainau-Dalkingen nicht zugestimmt werden, da dies aufgrund des vorhandenen Platzes und des Kurvenverlaufs straßenbautechnisch nicht umsetzbar ist. Bürgermeister Konle betont, dass die Verwaltung weiterhin auf eine Verbesserung der Verkehrssituation drängen wird.
 
Überprüfung der Querungssituation für Radfahrer im Zuge der L 1029 im Bereich ca. 150 m vor der Autobahnunterführung der A 7 bei Rainau-Dalkingen
Es wurde gebeten die o.g. Querungssituation hinsichtlich einer Verbesserung für Radfahrer zu überprüfen.
 
Ergebnis: Von der Verkehrsschau wird festgestellt, dass die erforderlichen Sichtweiten am zu überprüfende Querungsbereich gegeben sind. Aus Sicht der Verkehrsschau besteht deshalb aktuell kein Handlungsbedarf für eine streckenbezogene Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder ähnliche verkehrsrechtliche Maßnahmen
Überprüfung der Parksituation im Einmündungsbereich Klingengasse/Schloßberg in Rainau-Schwabsberg
 
Der Vorsitzende erklärt, dass aufgrund von Anwohnerbeschwerden die Gemeinde Rainau um Prüfung gebeten hat, ob im o.g. Bereich eine Grenzmarkierung angebracht werden kann um die Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmer durch abgestellte große Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand zu beseitigen.
 
Ergebnis: Es kann festgehalten werden, dass von der Verkehrsschau deshalb zur Gewährleistung einer jederzeit verkehrssicheren Zu- bzw. Ausfahrt aus der Klingengasse in die Straße Schloßberg und umgekehrt, die Beschilderung eines eingeschränkten Haltverbots mit bezeichnendem Beginn und Ende, im Zuge der Klingengasse festgelegt wird.
 
Überprüfung der Verkehrssituation im Bereich der vorhandenen Fußgängersignalanlage an der neu erbauten Seniorenwohnanlage und dem Kindergarten im Zuge der Aalener Straße (K 3320) Aufgrund der neu erbauten Seniorenwohnanlage in Rainau-Buch soll die Verkehrssituation hinsichtlich der Gewährleistung eines optimalen Schutzes für die älteren Menschen durch verkehrsrechtliche Maßnahmen beim Queren der K 3320 überprüft werden.
 
Ergebnis: Die Straßenmeisterei Ellwangen hat die häufigen Störungen beim Ampelbetrieb beseitigt. Es wird geprüft, welche Länge die Grünphase für Fußgänger zum Überqueren aktuell hat und ob diese gegebenenfalls verlängert werden kann. Eine eventuelle Verlängerung der Grünphase wird von der Verkehrsschau grundsätzlich begrüßt, da so den besonders schützenswerten Senioren und Kindern mehr Zeit zum überqueren gegeben wird. Sonstige verkehrssicherheitsrelevante Maßnahmen sind aus Sicht der Verkehrsschau aktuell nicht notwendig.
 
Beratung hinsichtlich der Neuerrichtung einer stationären Laser Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am südlichen Ortseingang im Zuge der Aalener Straße (K 3320) in Rainau-Buch
 
Ergebnis: Bei Umsetzung des Neubaugebiets „Gabelweiher“ wird die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung erneut besprochen. Bis dahin werden unregelmäßige Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt
 
Überprüfung des Antrags auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h im Zuge der Ortsdurchfahrten im Gemeindegebiet Rainau, im Einzelnen: 1. Rainau-Schwabsberg (K 3320) 2. Rainau-Buch (K 3320) 3. Rainau-Dalkingen (K 3319)
 

Die Gemeinde Rainau hat den Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Zuge der Ortsdurchfahrten von Rainau-Schwabsberg (K 3320), Rainau-Buch (K 3320) und Rainau-Dalkingen (K 3319) gestellt. Begründet wurde dieser Antrag grundsätzlich damit, dass die Geschwindigkeitsübertretungen zunehmen und sich insbesondere die Ortsteile Schwabsberg, Buch und Dalkingen für derartige Geschwindigkeitsübertretungen eignen würden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann laut unterer Straßenverkehrsbehörde aus Verkehrssicherheitsgründen oder aus Lärmschutzgründen in Betracht kommen. Es wurden von der Fachbehörde alle Ortsteile überprüft. Für Rainau-Buch und Rainau-Dalkingen ergeben sich keine Änderungen. Im Zuge der Überprüfung der Querungssituation am Sägewerk in Rainau-Schwabsberg wurde die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h thematisiert und begutachtet. Diese entspricht nicht den aktuellen Regelungen, denn aus Lärmschutzgründen kann keine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Fall angeordnet werden. Aus Sicht der Verkehrsschau ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse (Gefälle/Steigung, kurviger Streckenverlauf) eine gewisse Gefahrenlage hinsichtlich der Verkehrssicherheit gegeben. Daher wird aus Verkehrssicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an der Gefahrenstelle angeordnet.
 
Überprüfung der Verkehrssicherheit bei der vorhandenen Querungshilfe am nördlichen Ortseingang von Rainau-Buch im Zuge der K 3320 hinsichtlich der Anordnung eines Fußgängerüberwegs und entsprechenden Rückbaus der Querungshilfe
Es soll von der Verkehrsschau geprüft werden, ob anstatt der o.g. vorhandenen Mittelinsel mit Querungshilfe die Anlegung eines Fußgängerüberwegs möglich wäre. Begründet werde dies damit, dass durch die Bebauung des Baugebiets Kapellenäcker in Rainau-Buch immer mehr Kinder die Kreisstraße queren müssten, um zum Kindergarten zu gelangen.
 
Ergebnis: Es wird festgestellt, dass zum Queren der K 3320 bereits eine den Richtlinien entsprechende Mittelinsel mit Querungshilfe angelegt ist. Die erforderlichen Sichtweiten sind für Verkehrsteilnehmer und Fußgänger gegeben. Ebenso ist im weiteren Verlauf der Ortsdurchfahrt von Rainau-Buch (Aalener Straße - K 3320) ein mindestens einseitig angebauter Gehweg vorhanden. Die vorhandene Fußgängersignalanlage im Bereich des neu erstellten Seniorenwohnheims und dem Kindergarten stellt eine geeignete und sichere Querungsmöglichkeit dar. Aus Sicht der Verkehrsschau besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
 
Überprüfung des Antrags auf Errichtung einer Bushaltestelle am Bucher Stausee in Rainau-Buch
 
Ergebnis: Die Verkehrsschau hat die Einrichtung einer Bushaltestelle nach vorhergehender Abstimmung mit OstalbMobil und dem Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität des Landratsamt Ostalbkreis in Aussicht gestellt.
 
Überprüfung der Fußgängerverkehrsführung auf der Gemeindestraße im Bereich zwischen Rainau-Saverwang und der Linienbushaltestelle Rainau-Saverwang-B 290 hinsichtlich der Erstellung eines Gehwegs bzw. sicheren Fußgängerverkehrsfläche

 
Ergebnis: Der Gemeinde Rainau wurde von der Verkehrsschau anheim gestellt, einen gesicherten Fußweg in Form eines Gehwegs oder ähnlichen geeigneten und verkehrssicheren straßenbautechnischen Möglichkeiten zu planen und gegebenenfalls nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde umzusetzen.
 
Im Rahmen der Verkehrsschau wurde ergänzend der beschränkt öffentliche Weg zwischen der K 3319 und der B 290 auf Höhe von Rainau-Saverwang thematisiert. Dieser würde von vielen Verkehrsteilnehmern aus beiden Fahrtrichtungen als Abkürzung genutzt werden. Aus Sicht der Gemeinde Rainau wäre der Bau einer Kreisverkehrsanlage am Knotenpunkt B 290/Rainau-Saverwang als langfristige Lösung besonders wünschenswert. Die Verkehrsschau sieht den Bau einer Kreisverkehrsanlage am genannten Knotenpunktebereich im Zuge der B 290 und der damit verbundenen Änderung des Streckenverlaufs der K 3319 vom Grundsatz her für denkbar.
 
Überprüfung der Beschilderung im Zuge der ehemaligen „Panzerstraße“ - von der Einmündung K 3319 bis zum Gelände Hungerberg - und des beschränkt öffentlichen Wegs aus Richtung Rainau-Dalkingen (Baugebiet Pfahl)
Anlässlich des von der Gemeinde Rainau geplanten Jurtekindergartens soll die Beschilderung an den vorhandenen Zufahrtswegen überprüft werden. Aktuell ist der Zufahrtsweg aus Fahrtrichtung K 3319 - ehemalige „Panzerstraße“ - nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Aus Fahrtrichtung Rainau-Dalkingen, Baugebiet Pfahl, handelt es sich um einen beschränkt öffentlichen Weg, der für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist. Um die Zufahrt aus beiden Fahrtrichtungen zu ermöglichen solle die Beschilderung entsprechend abgeändert werden. Ebenso wird das Gebiet rund um den vorhandenen Ausweichsportplatz des örtlichen Sportvereins nicht nur von Sportlern besucht, sondern auch von Wanderern und Fahrradfahrern, die von dort aus Touren starten. Die Zufahrt sollte deshalb zukünftig aus dieser Fahrtrichtung bis zum Sportgelände freigegeben werden. Um den aktuell beschränkt öffentlichen Weg als Zufahrt zum Waldkindergarten von Richtung Dalkingen (Baugebiet Pfahl) kommend nicht komplett frei zu geben, jedoch die Besucher und Bedienstete des Naturkindergartens zuzulassen, wird von der Verkehrsschau an den bereits vorhandenen Verkehrszeichen die zusätzliche Anbringung des Zusatzzeichens „Bedienstete und Besucher Naturkindergarten frei“ ab Eröffnung des Kindergartens festgelegt.
 
Überprüfung des Antrags auf Anlegung eines Fußgängerüberwegs im Zuge der Westhausener Straße (K 3319) in Rainau-Dalkingen aus der Verkehrsschau vom 8.7.2020
 
Ergebnis: Zur Sicherstellung einer verkehrssicheren Querungsmöglichkeit für Fußgänger kommt die Verkehrsschau dem Antrag der Gemeinde Rainau nach
und legt analog zu den bereits getroffenen Festlegungen der Verkehrsschau vom 8.7.2020 fest, dass vom Straßenbaulastträger im unmittelbaren Knotenpunktbereich Westhausener Straße (K 3319) /Laubengasse/Schloßstraße ein richtlinienkonformer Fußgängerüberweg unter Beachtung der technischen Voraussetzungen zu erstellen ist.
 
Bekanntgaben
Die Bekanntgaben befassten sich u.a.mit den Themen Austausch von Sand am Bucher Stausee aufgrund der Verkotung durch Gänse und sonstige Tiere und der Inbetriebnahme der Ahlbachbrücke. Die Ausführung der Arbeiten an der Brücke ist für Mitte Februar bis Anfang März geplant. Die Ausschreibung der Bauarbeiten was die Wohnumfeldmaßnahme Schloßberg anbelangt werden im Moment vom Bauamt vorbereitet. Der Umzug der Ämter in den Rathausneubau ist in vollem Gange, die Sanierung der Fenster im Westgiebel und die Sanierung der Außenfassade am Rathaus werden noch durchgeführt. Die Einweihung ist für Mai vorgesehen.
 
Anfragen

Die Mitglieder des Gemeinderats stellten der Gemeindeverwaltung u.a.Fragen zur Parksituation am Bergweg in Rainau-Buch und der damit verbundenen Durchfahrtsbehinderungen für Räum-und Streufahrzeuge sowie der Rettungsdienste. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Verwaltung im Mitteilungsblatt einen Hinweis auf die Parkproblematik veröffentlicht mit der Bitte nach Möglichkeit auf den Privatflächen die Kraftfahrzeuge abzustellen. Ein Schreiben an die Anlieger wird ebenso von der Verwaltung erstellt.