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Öffentliche Bekanntmachung

Artikel vom 16.05.2022

Öffentliche Bekanntmachung  

Erneuter Aufstellungsbeschluss und
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes „Im Gabelweiher"
mit örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Rainau, Gemarkung Buch


Der Gemeinderat der Gemeinde Rainau hat am 05.05.2022 in öffentlicher Sitzung den erneuten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Im Gabelweiher“ mit der Satzung über örtlicher Bauvorschriften gefasst, den Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13b Abs.1 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Rainau-Buch mit einer Größe von ca. 3,55 ha. Ein erneuter Aufstellungsbeschluss wurde erforderlich, da sich der Geltungsbereich geändert hat. Er umfasst nun die Flurstücke mit den Nummern 1285/1 (Aalener Straße), 1290, 1294 und 1289.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
                Im Westen durch das Flurstück 1285/1 (K 3320 - Aalener Straße),
                im Norden durch die Flurstücke 1285/1 (K 3320 - Aalener Straße), 1293,               1292, und 1290,
                im Osten durch die Flurstücke 1290, 1289 und 1402 (Lengenbach) und,
                im Süden durch die Flurstücke 1290, 1294 und 1285/1 (Aalener Straße).
Der Geltungsbereich ist im Einzelnen durch das Planzeichen im Lageplan Entwurf vom 04.04.2022, gefertigt durch das Büro stadtlandingenieure GmbH Ellwangen, begrenzt (siehe Kartenausschnitt).
 
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (gemäß § 13b BauGB)
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen, der in diesem Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft darstellt, wird nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes berichtigt werden.
 
Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum in einem Allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) mit Ein- und Mehrfamilienhäusern.
 
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf (§ 3 Abs. 2BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Im Gabelweiher“ und der Entwurf der Satzung örtlicher Bauvorschriften wird vom 24. Mai 2022 bis 24. Juni 2022, jeweils einschließlich, im Bürgermeisteramt Rainau, Schlossberg 12, 73492 Rainau, im Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 13.30 bis 18.00 und Mittwoch 13.30 bis 17.00 Uhr) öffentlich ausgelegt, mit seinen nachfolgenden Bestandteilen:
-          Lageplan und Zeichenerklärung,
-          Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften,
-          Begründung mit Anlagen (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Lageplan zum Bedarf und Geländeschnitte).

Die Unterlagen können Sie auch unter folgendem Link einsehen.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift– Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Rainau, Schlossberg 12, 73492 Rainau abgegeben werden. Jede Person kann Einsicht in die ausgelegten Unterlagen nehmen, über ihren Inhalt Auskunft verlangen und Stellung beziehen. Um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitteilen zu können, ist zwingend eine Anschrift anzugeben.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
 
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
Rainau, den 09.05.2022
 
Christoph Konle
Bürgermeister