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Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 veröffentlicht

Artikel vom 11.04.2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Nördlicher Ostalbkreis hat gemäß seiner gesetzlichen Aufgabe die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt und beschlossen. Bodenrichtwerte werden dabei für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewiesen.
Die Zahlen geben Aufschluss darüber, wieviel der Quadratmeter Grund und Boden innerhalb einer bestimmten Zone durchschnittlich wert ist. Hierbei zeigt sich eine deutliche Entwicklung der Preise für baureifes Land, welche bundesweit in den Jahren 2018 und 2019 um 16% (Statistisches Bundesamt) bzw. in Baden-Württemberg gar um 19% (Statistisches Landesamt BW) gestiegen sind.
Die Marktauswertungen der voraus­gegangenen beiden Jahre zeigen, dass im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses die Wertentwicklung der allgemeinen Bodenpreisentwicklung folgt, die auch ländlich geprägte Gebiete nicht ausspart.

Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte wurden die Gemeinden in Bodenrichtwertzonen eingeteilt, in welchen die enthaltenen Grundstücke in Art und Charakter weitgehend übereinstimmen. Für diese Zonen werden die durchschnittliche Lagewerte für fiktiv unbebautes Land ausgewiesen.
Die Bodenrichtwerte geben also wichtige Anhalts­punkte für die Ermittlung des Grundstückswerts, zur Ermittlung des tatsächlichen Werts eines einzelnen Grundstücks wäre aber ein Verkehrswertgutachten erforderlich, das dann auch Grundstücksbesonderheiten berücksichtigt.
Die Bodenrichtwerte wurden mit der jetzigen Veröffentlichung, wie es auch gesetzliche Vorgaben fordern, auf eine weitgehend gleiche Grundlage gestellt. Diese rechnet insbesondere den Einfluss der Grundstücksgröße heraus. Das Bodenrichtwertgrundstück ist also mit einer bestimmten Größe (oft zwischen 600 m² und 1000 m²) berücksichtigt. Dies führt insgesamt dazu, dass in Lagen mit überwiegend großen Grundstücken die Werte zum Teil stärker von den früher veröffentlichten Werten abweichen können.

Im Rahmen der anstehenden Grundsteuerreform in Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte zukünftig eine größere Rolle spielen, da Sie zusammen mit der Grundstücksgröße die Grundlage für die künftige Steuerbewertung sein werden. Es sei angemerkt, dass hierfür nicht die aktuell veröffentlichten Bodenrichtwerte dienen, sondern die erst noch zu ermittelnden Richtwerte zum Stichtag 31.12.2021, welche bis Ende Juni 2022 veröffentlicht werden.

Die aktuellen Bodenrichtwertlisten werden in den jeweiligen Gemeinden veröffentlicht sowie durch Bereitstellung im Internet unter www.ellwangen.de/bodenrichtwerte geführt.

Ferner sind die Bodenrichtwerte und die zeichnerische Darstellung der Bodenrichtwertzonen (Richtwertkarte) im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ in Kürze im Internet kostenfrei abrufbar: www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw

Das Richtwertverzeichnis sowie die Richtwertkarten können auch auf der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Ostalbkreis im Rathaus Ellwangen, Spitalstraße 4, Zimmer 136, 73479 Ellwangen (Jagst) (Tel. 07961/84-229, E-Mail: gutachterausschuss@ellwangen.de) eingesehen werden.

Bei Bedarf können Antragsberechtigte dort auch ein Gutachten des Gutachterausschusses über den Verkehrswert eines Grundstücks beantragen.