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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 25. März 2021

Artikel vom 12.04.2021

Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2021 gemäß § 35 GemO
 Der Gemeinderat hat am 25.02.2021 in nichtöffentlicher Sitzung folgende bekanntzugebenden Beschlüsse gefasst:
 
a) Sanierung Mehrzweckhalle in Rainau-Dalkingen
Die AG Bauen und Technik stellt die erarbeiteten Entwürfe in der Ausschusssitzung am Donnerstag, den 11. März 2021 vor. Ein Beratungsbüro zur Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen wird zu dieser Sitzung eingeladen.
 
b) Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der ENBW/ODR die Leuchtpunkte zu ermitteln und einen Förderantrag zur Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung zu stellen, die Umrüstungskosten zu ermitteln und dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zum Beschluss vorzulegen. Hierbei soll von der Verwaltung ein Vorschlag zur Umrüstung und der Finanzierung/Amortisierung unterbreitet werden. Die automatische Verlängerung des Wartungsvertrages wird zur Kenntnis genommen und zugestimmt. Dem Gremium soll auch eine Kostenzusammenstellung bzgl. einer Dimmung der Straßenbeleuchtung angeboten werden.
 
c) Sanierungsgebiet Rainau-Schwabsberg: Förderprogramm „Nichtinvestive Städtebauförderung“ (NIS)
Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung Angebote von Fachbüros zur Begleitung des bürgerschaftlichen Engagements zum Einstieg in das Förderprogramm NIS einholt. Diese Angebote sind dem Gremium dann zur finalen Entscheidung über die weitere Vorgehensweise vorzulegen.
 
d) Baulandumlegung „Im Gabelweiher“ in Rainau-Buch
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Vergabe des Auftrags für die Baulandumlegung „Im Gabelweiher“ in Rainau-Buch an das Büro Käser Ingenieure mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 40.566,62 €, zu.
 
Ehrung von Gemeinderat Erich Migl für 25-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat
Eine besondere Freude ist es für Bürgermeister Konle die Ehrung von Gemeinderat Erich Migl vorzunehmen. Eine solch lange Zeit im Gremium ist heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr, so der Vorsitzende weiter. Er stellt dabei die Stationen der Gemeinderatstätigkeit von Herrn Migl heraus, sowie die Tätigkeit in Ausschüssen, Verbänden, Vereinen und Beiräten. Herr Migl war von 1980-1994 in Bopfingen Stadtrat. Bürgermeister Konle überbringt in diesem Zusammenhang die Grüße des Bürgermeisters von Bopfingen, Dr. Bühler.
In Rainau war er von 2004-2009, 2014-2019 Mitglied im Gemeinderat und ist jetzt aktuell in der dritten Amtsperiode bis heute im Gremium
Der Vorsitzende bedankt sich sehr herzlich bei Gemeinderat Migl für seine Tätigkeit und Wortbeiträge in den Sitzungen. In Anerkennung seiner langjährigen Mitgliedschaft im Gemeinderat übergibt Herr Konle Geschenke vom Gemeindetag Baden-Württemberg und der Gemeinde Rainau. In Erinnerung an seinen ersten Wahlkampf in Bopfingen, bei dem er den möglichen Wählerinnen eine Rose überreicht hatte, übergibt der Vorsitzende Herrn Migl eine Rose. Gemeinderat Migl bedankt sich sehr herzlich für die Ehrung und teilt mit, dass ihm die Arbeit im Gremium immer sehr viel Freude bereitet hat. Er hält es auch für sehr wichtig, dass sich junge Menschen in der Politik engagieren und Verantwortung im Gemeinderat übernehmen.
 
Bebauungsplan Gewerbegebiet Dalkingen Süd: 1. Erweiterung
1. Beschluss üer die Abwägungen zu den im Zuge der Anhörung nach 3 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
2. Satzungsbeschluss
3. Vergabe der Bauarbeiten Tief-/Leitungs-/Stahlbeton- und
         Straßenbauarbieten

 
Der Sachverhalt wird dem Gremium von Dipl. Ing. Grimm vom Büro Grimm Ingenieure aus Ellwangen vorgestellt. Er geht dabei auf die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlichen Belange ausführlich ein. Der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur empfiehlt z.B. eine Linksabbiegespur für den Verkehr aus Richtung Westhausen kommend, zu erstellen. Dies wird aufgrund der sehr geringen Anzahl der Gewerbebetriebe und dem damit verbundenen überschaubaren Verkehrsaufkommen als nicht notwendig erachtet, so der Planer. Im bereits bestehenden größeren Gewerbegebiet „Dalkingen Süd“ wurde auf die Verwirklichung einer Linksabbiegespur verzichtet, merkt Herr Grimm an. Sollten später Verkehrsbehinderungen auftreten oder die Verkehrssicherheit gefährdet sein, so wird die Gemeinde in Abstimmung mit dem GB Verkehrsinfrastruktur eine Abbiegespur anlegen.
Ebenso soll die vor Dalkingen beginnende Geschwindigkeitsbeschränkung auf max. 70 km/h über den geplanten Einmündungsbereich hinaus verlängert werden, fordert der GB Verkehrsinfrastruktur. Bürgermeister Konle erklärt in diesem Zusammenhang, dass man dies bei einer Verkehrsschau auch beantragen wird. Durch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen, hauptsächlich im Bereich „Heidkapelle“ in Rainau-Dalkingen, lösen einen Überschuss von rd. 51.000 Ökopunkten aus, so Herr Grimm. 
 
Teile des Gremiums befürchten durch die Formulierung im Textteil des Bebauungsplans, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen bzw. Betriebsinhaber zugelassen werden, dies zu „Missbrauch“ durch manche Gewerbetreibende führen könnte. Möglicherweise entstehen dann große Gebäude die privat genutzt werden. Für ein Gewerbegebiet wäre dies ungeeignet.
 
Bürgermeister Konle vertritt die Meinung, man sollte hier evtl. eine entsprechende Formulierung im Textteil suchen. Ein Wiederkaufsrecht könnte man evtl. auch bei Missbrauch dieser Ausnahmeregelung in Erwägung ziehen, sollte dies rechtlich möglich sein.
 
Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen bzw. Betriebsinhaber im Einzelfall zugelassen werden können. Die Wohnnutzung soll aber der gewerblichen Nutzung untergeordnet sein. Das Büro Grimm wird beauftragt eine entsprechende Formulierung in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans einzuarbeiten. Zusätzlich soll bei einer Wohnnutzung eine Nachzahlungspflicht durch diese Nutzungsart ausgelöst werden. Der Bauplatzpreis wird sich dann auf 150 €/m² überbaute Wohnfläche erhöhen. Dies entspricht dem aktuellen Bauplatzpreis für Wohnbebauungen in Rainau-Dalkingen.
 
Aus der Mitte des Gremiums wurden noch Fragen an den Planer bzgl. Regenwasserrückhaltung und Errichtung von PV-Anlagen gestellt.
 
Im Anschluss daran wurden bei einer Enthaltung die notwendigen Beschlüsse über die Abwägungen zu den im Zuge der Anhörung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen und der Satzungsbeschluss gefasst.
 
3. Vergabe der Bauarbeiten Tief-/Leitungs-/Stahlbeton- und
       Straßenbauarbeiten
 
Die Bauarbeiten werden einstimmig an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Bortolazzi aus Bopfingen, zu 635.468,82 € vergeben bzw. nach positiver Prüfung des Nebenangebots zu rund 574.000,00 € in Auftrag gegeben.

Sanierungsgebiet Rainau-Schwabsberg - Wohnumfeldmaßnahme Schloßberg: Dorfplatz und Dorfplatzgebäude:
- Beschluss über die Planvariante des Gebäudes
- Beauftragung der Ausführungsplanung der Architektenleistung zur Vorbereitung des Bau- und Ausschreibungsbeschluss
- Grundsatzbeschluss über die künftige Verkehrsführung
- Beschluss über die Entwidmung von Straßen im Plangebiet
 
Bürgermeister Konle ging in seinem Sachvortrag auf die Ergebnisse der Sitzung der AG Bauen und Technik vom 11.03.2021 ein. Die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Planvariante des Dorfplatzgebäudes wird im Anschluss von Architekt Wanner dem Gremium anhand von Plänen vorgestellt. Das Gebäude hat eine Fläche von ca. 10 m x 5,70 m. Im „linken“ Bereich soll ein abgeschlossener Raum entstehen. Grundsätzlich handelt es sich um ein „offenes“ Gebäude. An die geplanten Sitzgelegenheiten schließen zwei Stellplätze an. Das Gebäude soll ein Schleppdach erhalten, das an die sich im Norden bereits vorhandene Garage angebunden wird. Die vorhandenen historischen Steine sollen zur Ausmauerung des Fachwerks verwendet werden, so der Architekt weiter. Bürgermeister Konle teilt mit, dass in früheren Sitzungen bereits mit dem Gremium über die Verkehrsberuhigung mittels Mischverkehrsfläche gesprochen wurde. Ein förmlicher Beschluss über die Einziehung/Teileinziehung der Brunnenstraße, Fl. Nr. 324 im Bereich des Dorfplatzes muss ebenso noch gefasst werden.
 
- Der Gemeinderat beauftragt auf Basis der Planvariante E 3 B vom 02.03.2021 von Architekt Karl Wanner das Dorfplatzgebäude zum Bau- und Ausschreibungsbeschluss vorzubereiten und beauftragt Herrn Architekt Karl Wanner mit den weiteren Arbeiten.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Büro stadtlandingenieure die weiteren Planungen des Dorfplatzes bis zum Bau- und Ausschreibungsbeschluss vorzubereiten.
- Der Gemeinderat stimmt den Planüberlegungen zur künftigen Nutzung der gepflasterten Verkehrsfläche als Mischverkehrsfläche zu und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
- Der Gemeinderat entscheidet sich für die Durchführung eines Entwidmungsverfahrens für zwei Abschnitte der Brunnenstraße, Flst. Nr. 324, in Rainau-Schwabsberg. Die Verwaltung wird beauftragt das Entwidmungsverfahren einzuleiten und die Absicht der Einziehung/ Teileinziehung im Amtsblatt zu veröffentlichen.
(Hinweis: Im Mitteilungsblatt vom 01.04.2021 wurde das Entwidmungsverfahren bereits eingeleitet.)
 
Gründung der Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald/Ostalb e.G- Beitritt der Gemeinde Rainau
Der Vorsitzende erklärt, dass in der Region Nordwürttemberg eine Konzentration der holzverarbeitenden Industrie festzustellen ist. Der Mengenumsatz der bisherigen Holzverkaufseinrichtungen auf Landkreisebene ist sehr gering um am Holzmarkt adäquat agieren zu können, so Bürgermeister Konle weiter. Ein Kartellrechtsverfahren zum gemeinsamen Holzverkauf sowie die Forstreform 2020 haben dazu geführt, dass der gesamte Holzverkauf in Baden-Württemberg vollkommen neu strukturiert werden muss. Eine gemeinsame Vermarktung von Privatwald und Kommunalwald ist das erklärte Ziel der Holzvermarktungsgemeinschaft. Eine Optimierung der Erträge kann somit erreicht werden. Die Landkreise Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis sprechen sich für eine Gründung sowie Beitritt dieser Holzvermarktungsgemeinschaft aus. Kosten fallen für Rainau nicht an.
 
Der Gemeinderat beschließt sodann einstimmig den Beitritt in der Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald/Ostalb e.G. als indirektes Mitglied über die bereits bestehende „Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwäbischer Limes.“
 
Verschiedene Baugesuche
1) Antrag auf Baugenehmigung: Wohnhausumbau / Verglasung des bestehenden
   Balkons / Anbau Balkon auf Flst. 308 in Rainau-Schwabsberg
2) Antrag auf Baugenehmigung: Erstellung eines Einfamilienwohnhauses mit
    Doppelgarage auf Flst. 3041 in Rainau-Dalkingen
3) Antrag auf Baugenehmigung: Anbau Wohnhaus sowie Neubau Garage / Carport auf
    Flst. 110/16 in Rainau-Schwabsberg
 
Der Gemeinderat erteilte zu allen Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
 
 
 
FFW Rainau- Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Dalkingen
-Vergabe von Gewerken-
Ortsbaumeister Ernsperger zeigt in seinem Sachvortrag die Arbeiten am Gebäude anhand von Fotos auf. Bei den Fliesenarbeiten wurden 4 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Firma Markus Klingler GmbH aus Rainau-Dalkingen hat als einzige Firma ein Angebot abgegeben. Die geprüften Bruttoauftragssumme beträgt 20.363,28 €. Das Angebot entspricht den üblichen Konditionen. Bei den Elektroarbeiten-Beleuchtung wurden drei Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 2 Firmen haben daraufhin ein Angebot abgegeben. Mit einer geprüften Bruttoauftragssumme in Höhe von 20.572,76 € ist die Firma ROM Rud. Otto Meyer Technik aus Aalen der wirtschaftlich günstigste Bieter. Das 2. Angebot beläuft sich auf brutto 24.138,01 €. Bei diesem Auftrag kommen noch 1.500,00 € zzgl. Mwst für Kabelkanal/Kabelrohre/Befestigungsmaterialien dazu. Dies wird nach Bedarf abgerechnet, so Herr Ernsperger. 
 
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig die Bauarbeiten an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben und ermächtigt die Verwaltung die Gewerke Heizung und Sanitär an den wirtschaftlichsten Bieter nach Angebotseinholung zu vergeben.
 
 
Ferienbetreuung- Anpassung der Gebühren
Rainau ist eine der wenigen Gemeinden in der Nachbarschaft die eine Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen überhaupt anbieten, so Bürgermeister Konle in seinem Sachvortrag. Viele Nachbargemeinden bieten ausschließlich den Kindern Sommerferienprogramme an. Danach geht der Vorsitzende auf das „Blocksystem“ ein. Die Betreuung erfolgt halbtägig in den Sommerferien für täglich 5 Stunden. Wie in den vergangenen Jahren kann die Betreuung nur blockweise gebucht werden, die Buchung einzelner Tage ist nicht möglich. Bisher haben die Gebühren für den ersten Block 69,00 € und für den zweiten Block 49,00 € betragen und wurden in den letzten 4 Jahren nicht angepasst. In dieser Zeit haben sich u.a. die Personalkosten und die Sachkosten erhöht. Die Verwaltung hat eine Kalkulation mit den gestiegenen Kosten durchgeführt. Diese Kalkulation wird auszugsweise von Hauptamtsleiter Spahr dem Gremium erläutert. Die Verwaltung schlägt dem Gremium vor, die Gebühren für die beiden Buchungsblöcke um mindestens 10,00 € zu erhöhen. Diese Erhöhung wird als moderat und sozialverträglich angesehen, man möchte eine weitere Erhöhung jedoch nicht ausschließen und zur Diskussion stellen, da je nach Auslastung auch andere Abmangelbeträge wie vom Hauptamtsleiter vorgetragen bei der Gemeinde verbleiben.
 
Im Gremium werden dazu unterschiedliche Meinungen vertreten. Teile des Gremiums sind der Auffassung, man sollte in diesem Jahr die Beträge noch wie bisher festgesetzt belassen. Die Familien sind durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bereits genug „belastet“ worden, eine Erhöhung der Sätze in Folgejahren könnte man sich aber vorstellen. Andere Mitglieder des Gemeinderats sehen hingegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung für „vertretbar“ an.
 
Der Gemeinderat fasst bei 9-Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 3-Gegenstimmen folgenden Beschluss:
 
Der Gemeinderat stimmt einer Gebührenerhöhung für die Ferienbetreuung 2021 zu. Für den Block 1 vom 29. Juli 2021 – 06. August 2021 beträgt die Gebühr 79,00 € und für den 2. Block vom 09. August – 13. August 2021, 59,00 €.
 
Bestellung von Hauptamtsleiter Spahr zum weiteren Standesbeamten
Der Gemeinderat beschließt Herrn Arne Spahr mit Wirkung zum 01.April 2021 zum weiteren Standesbeamten zu bestellen.
 
Bekanntgaben
Bürgermeister Konle gibt bekannt, dass der Haushalt für das Jahr 2021 ohne Beanstandungen von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Ebenso wurde bekanntgegeben
dass der Auftrag zur europaweiten Ausschreibung der Architektenleistungen für die Sanierung der Mehrzweckhalle in Rainau-Dalkingen an die STEG (Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart) im Rahmen einer Eilentscheidung vergeben wurde. Dies erfolgte in Abstimmung mit der AG Bauen und Technik und dem stellv. Bürgermeister. Die Eilentscheidung war notwendig um die Beantragung der möglichen Zuschüsse nicht zu gefährden, da dafür nur ein enger Zeitkorridor vorhanden ist. Eine weitere Bekanntgabe befasste sich mit der Bildung eines Gremiums zur Auswahl der Architektenleistungen für die Mehrzweckhalle in Dalkingen.