Mitteilungsblatt Aktuell: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Rainau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Rainau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 28.10.2021

Artikel vom 05.11.2021

Bürgerfragestunde
Ein Bürger nutzte die Gelegenheit zur Fragestellung an das Gremium und spricht sich für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Schüler aus dem Ortsteil Saverwang aus. Er hält es für sinnvoll einen durchgängigen Gehweg vom Ortsausgang Saverwang bis zur B 290 zu schaffen. Bürgermeister Konle teilt mit, dass dieser Punkt Gegenstand der Verkehrsschau im Oktober war und man jetzt die fachlichen Stellungnahmen dazu abwartet. Der Gemeinderat wird dann über die Ergebnisse der Verkehrsschau in einer der kommenden Sitzungen informiert.

 

Naturkindergarten Rainau
a) Vorstellung der Planungen
b) Vergabe und Baubeschluss
Bürgermeister Konle berichtet dem Gremium, dass er gerne in der heutigen Sitzung die notwendigen Beschlüsse gefasst hätte. Leider ist heute noch keine Beschlussfassung möglich, da die Stellungnahmen der Fachbehörden, was den Bauantrag anbelangt, noch aufgearbeitet werden müssen. Ebenso versendet das  Regierungspräsidium Stuttgart in der nächsten Woche die Förderbescheide an die Gemeinden, die Zuschüsse für Investitionen erhalten werden. Danach wird man diesen Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Gemeinderats am 25.11.2021 behandeln können. Die Aufnahme des Betriebs wird sich verschieben. Es ist eine Informationsveranstaltung zum Jurtekindergarten für interessierte Eltern im Januar 2022 geplant, der Stichtag für die Anmeldungen ist der 31.März 2022. Aufnahmekriterien müssen von der Leitung noch erarbeitet werden sowie ein pädagogisches Konzept, die Anmeldungen erfolgen dann bei der KITA Dalkingen.

 

Sanierungsgebiet "Schwabsberg I" in Rainau-Schwabsberg
a) 3. Erweiterung /Änderung der Festlegung des Sanierungsgebiets "Schwabsberg"- Änderungsbeschluss-
b) Sachstandsbericht /Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2022

a) 3. Erweiterung /Änderung der Festlegung des Sanierungsgebiets "Schwabsberg"- Änderungsbeschluss-
Bürgermeister Konle führt kurz in den Sachverhalt ein und übergibt dann Frau Pletz von der STEG (Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart) das Wort.

Frau Pletz erklärt dem Gremium, dass der Bewilligungszeitraum vom 01.01.2014 bis 30.04.2023 festgesetzt ist. Der bewilligte Förderrahmen für das Bund-Länder-Programm für kleinere Städte und Gemeinden (LRP)/Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZP) beläuft sich auf rd. 2,4 Mio €. Auf den Bund und das Land entfallen davon 60 % (rd. 1,4 Mio €) und auf die Gemeinde Rainau 40 % (rd. 966 TE). Eine Aufstockung des Förderrahmens ist jederzeit möglich so Frau Pletz.

Frau Pletz teilt mit, dass man nun die 3. Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchführen möchte. Sie zeigt dem Gremium die Erweiterungsfläche im südlichen Bereich des Gebiets auf. Die Erweiterungsfläche umfasst ca. 0,79 ha. Fördermittel können nun auch generiert werden, so Frau Pletz. Die Förderung umfasst z.B. den notwendigen Grunderwerb, die Erschließung der Gehwege im Bereich „Mühlberg“ und die anfallenden Kosten für den Bebauungsplan. Nun geht sie kurz auf die Sanierungsziele ein, diese sind u.a. die Gestaltung der öffentlichen Straßen/Gehwege, die Innenentwicklung, Neuordnung, Verbindung des historischen und des neuen Ortsbereichs sowie die Schaffung eines durchgängigen Fuß-Radwegenetzes.

Aus der Mitte des Gremiums wurde die Frage aufgeworfen, ob man zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets durchführen kann. Diese Frage wird von Frau Pletz bejaht.

Der Gemeinderat fasst nachfolgende Beschlüsse:

Die Gebietsabgrenzung des Sanierungsgebiets „Schwabsberg“ wird wie im beiliegenden Plan vom 10.08.2021 dargestellt beschlossen. Die Sanierungssatzung wird durch die 3. Änderungssatzung entsprechend geändert. Die Änderungssatzung wird ortsüblich bekannt gemacht und tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der Gemeinderat verzichtet auf die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für das Flurstück Nr. 364 und die Teilflurstücke 42/2, 55/3 und 343 entsprechend § 141 Abs. 2 BauGB, da hinreichende Beurteilungsgrundlagen für die Einbeziehung der Flurstücke in das laufende Sanierungsverfahren „Schwabsberg“ bereits vorliegen.

b) Sachstandsbericht /Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2022

Frau Pletz erklärt, dass die Gemeinde zur Durchführung der weiteren Sanierungsmaßnahmen eine Aufstockung der bisher bewilligten Fördermittel benötigt. Sie geht nun auf die im Programmjahr 2022 geplanten Maßnahmen ein. Diese umfassen z.B. die Erstellung des Bebauungsplans „Mühlberg 2“, Grunderwerb, Abbrüche, Erschließungsmaßnahmen (Kirchenmauer, 1.-4. BA Schloßberg), private Erneuerungsmaßnahmen (wie z.B. Verbesserung der energetischen Effizienz), Erneuerung und Erweiterung des Rathauses und der Außenanlagen sowie die Erneuerung der „alten Schule“. Sie stellt dem Gremium danach eine Kosten-und Finanzierungsübersicht der laufende Maßnahmen vor. Die Gemeinde Rainau muss 40 % der förderfähigen Kosten selbst tragen, so Frau Pletz weiter. Der Aufstockungsantrag muss bis zum 02.November 2021 dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt werden. Der bisherige Förderrahmen in Höhe von 2.416.667,00 € soll um 2.306.108,00 € auf 4.722.775,00 € aufgestockt werden.

Der Gemeinderat beschließt folgendes:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen und der Kosten-und Finanzierungsübersicht wird zugestimmt.
Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt einen Aufstockungsantrag über das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ zu beantragen.

 

Straßenbeleuchtung in Rainau

a) Sachstandsbericht und Beratung über nächtliche Dimmung
b) Auftrag zur Umrüstung auf LED Leuchtmittel an die Verwaltung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Ruoff und Herrn Kling von der EnBW/ODR. Bürgermeister Konle geht in seiner Einleitung in das Thema auch darauf ein, dass Rainau ein Klimaschutzkonzept erarbeitet hat und er hebt die Wichtigkeit des Klimaschutzes in der heutigen Zeit besonders hervor. Die Gemeinde Rainau geht das Thema Klimaschutz offensiv an und stellt sich den Herausforderungen die mit diesem Thema verbunden sind. Die Beleuchtung im öffentlichen Raum befindet sich aufgrund der Weiterentwicklungen der LED-Technologie im starken Umbruch. Es erschließen sich neue Möglichkeiten und Perspektiven für die technische und dekorative Beleuchtung in Städten und Gemeinden, so der Bürgermeister weiter. Die Anforderungen an eine gute Beleuchtung sind immer die gleichen geblieben. Dies sind u.a. die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, das Sicherheitsgefühl der Passanten verbessern, die Schaffung eines attraktiven Erscheinungsbildes und die Kosteneinsparung bei gleichzeitiger Reduktion der CO2-Emissionen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz von Insekten und deren Lebensräume.

Frau Ruoff teilt dem Gremium mit, dass der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung im Jahr 2013 bei 158 MWh in Rainau lag. 504 Brennstellen sind in Betrieb. Eine Halbnachtschaltung, also das Abschalten eines Leuchtmittels je Brennstelle in den Nachtstunden, ist in Rainau nicht mehr möglich, da die Brennstellen nur noch mit einem Leuchtmittel ausgestattet sind. Mit diesen Werten liegt ein Verbrauch von 48 kWh/Einwohner bzw. 313 kWh je Lichtpunkt vor. Die Netze BW weisen in ihren Energieberichten einen mittleren Energieverbrauch von 47,8 kWh/Einwohner aus, so die Fachfrau weiter. Sie berichtet, dass erfahrungsgemäß die Kennwerte mit einer Umrüstung auf LED-Technik auf 15 bis 20 kWh je Einwohner zurückgehen werden. Der Verbrauch könnte somit um 50%-66 % sinken. Desweiteren geht Frau Ruoff auf die aktuellen Änderungen im Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ein wonach auf insektenfreundliches Licht zu achten ist und Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu vermeiden sind. Sie teilt weiter mit, dass flugfähige, nachtaktive Insekten bei zu viel Lichtquellen die Orientierung verlieren. Eine Umstellung von kalt-auf warmweißes Licht ist angezeigt, da kaltweißes Licht erfahrungsgemäß die Insekten anzieht. Verkehrssicherheit und Insektenschutz sollten „Hand-in-Hand“ gehen. Frau Ruoff geht nun in ihrem Vortrag auf die möglichen Leuchten ein, die installiert werden könnten. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf ca. 327.470 € brutto zzgl. Planungskosten in Höhe von 4.760,00 € und muss vollständig im Jahr 2022 finanziert werden. Je nachdem für welche Variante sich das Gremium bzgl. Dimmung entscheidet, kann eine Amortisation in 7-11,5 Jahren erfolgen. Zu erwähnen ist, dass der Teilort Weiler bereits vollständig umgerüstet ist. Bei vollständiger Umrüstung aller konventionellen Lichtpunkte (ca. 518 Stück) ergeben sich Einsparungen bei kurzer Dimmung in Höhe von ca. 28.000 € und bei längerer Dimmung in Höhe von ca. 30.000 €. Mit Inanspruchnahme der Fördermittel von 30 % sinkt die Investition auf 227.500 € und amortisiert sich nach 8,1 oder 7,6 Jahren. Bei finanzschwachen Kommunen besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 5 %-Punkten. Frau Ruoff erklärt dem Gemeinderat nun die Eckpunkte des Förderprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Nicht unerwähnt darf die Treibhausgaseinsparung um 50 % durch hocheffiziente Beleuchtung bleiben, teilt sie dem Gremium zum Abschluss ihres Sachvortrags mit.

Bürgermeister Konle hält die geplante Umstellung aus ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht für absolut begrüßenswert. Er wirft die Frage auf, ob eine Dimmung auf ca. 30 % möglich ist. Herr Kling erklärt, dass es DIN-Bestimmungen gibt. Größere Reduzierungen bei Dimmungen wie im Sachvortrag vorgeschlagen sind außerhalb der Norm, stehen aber im Ermessen der Gemeinde. Nicht bei jedem Modell ist eine Reduzierung der Dimmung unter 50 % möglich. Er weist in diesem Zusammenhang auf die Verkehrssicherheit hin.

Aus der Mitte des Gremiums wurde die Frage aufgeworfen, bis wann die Umstellung auf LED erfolgen muss. Frau Ruoff teilt mit, dass eine Umstellung bis 2030 zu erfolgen hat. Ebenso erkundigt sich ein Mitglied des Gremiums danach, ob die Wartungsintensität zukünftig dann geringer ausfällt. Diese Frage wird von Frau Ruoff bejaht. Ein anderes Mitglied des Gremiums konstatiert, dass bei einer öffentlichen Ausschreibung auch ein anderer Mitbewerber zum Zug kommen kann als die EnBW/ODR. Dem Fragesteller liegt die Verkehrssicherheit ebenso besonders am Herzen bei einer geplanten Umrüstung .

Der Gemeinderat fasst nachfolgende Beschlüsse:

a)        Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag beim Projektträger Jülich (Projektträger des Bundes) zu stellen.
b)        Die Verwaltung wird beauftragt, anschließend die beschränkt öffentliche Ausschreibung durchzuführen.
c)        Der Gemeinderat beschließt eine Dimmung im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr vorzunehmen.

 

Baugesuche
a) Verschiedene Baugesuche
1) Antrag auf Befreiung: Abweichung Dachfarbe von rot/braun auf anthrazit auf dem Flst. 3181/17 in Rainau-Dalkingen
2) Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 3181/10 in Rainau-Dalkingen
3) Antrag auf Baugenehmigung: Anbau Lagerraum für Holzspäne und Sägemehl auf Flst. 371/1 in Rainau-Schwabsberg
4) Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport sowie einem Schuppen auf Flst. 3043/1 in Rainau-Dalkingen

Der Gemeinderat erteilt zu allen Baugesuchen gemäß Sitzungsvorlage das gemeindliche Einvernehmen

Sonstiges/Bekanntgaben
Bürgermeister Konle informierte das Gremium über die grundlegende Sanierung der Verkehrsampel in Rainau-Buch und die Änderung zur Breitbanderschließung in der Sandstraße, da hier bereits fast alle Anwohner mit Breitband versorgt sind.

Anfragen
Aus der Mitte des Gremiums wurden Anfragen zur Parksituation der Straße Schloßberg in Rainau-Schwabsberg und Schließung der VR-Filiale gestellt. Weitere Anfragen befassten sich mit den Themen Außenbeleuchtung der Aussegnungshalle in Rainau-Dalkingen, Rollsplitt im Bereich Steigstraße/Löhnlesberg und Dämme im Weilerbach.