Die Elternbeiträge in den Regelkindergärten betragen:
Kiga-Jahr 2017/18 in 12 Monatsraten
(in Klammer bei 11 Monatsraten*)
* Bei Erhebung in 11 Monatsraten wird der Jahresbetrag entsprechend umgerechnet.
** Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Hinweis:
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe 1 Kindergartenplatz unbesetzt bleiben.
In der Gemeinde Rainau werden deshalb aufgrund des Beschlusses des Kirchengemeinderats und des Gemeinderats gegenüber dem Regelkindergarten Zuschläge auf den Regelbetrag nach Alter und Betreuungsdauer jeweils in der entsprechenden Kombination kumulativ erhoben: