Für die Benutzung des Geschirrmobils werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:
Für auswärtige Veranstalter gelten die Bedingungen für das Ausleihen des gesamten Geschirrmobils. Beschädigtes, verlorene oder zerbrochene Geschirr- und Besteckteile werden in Rechnung gestellt.