Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.
das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar (oder einer der Eheschließenden) seinen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlichen aufhält
Die Eheschließenden
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie z.B. die Einbürgerungsurkunde verlangen.
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Gemeinde Rainau
Schloßberg
12
73492
Rainau
Schwabsberg
07961 9002-0
07961 9002-22
info@rainau.de
Sprechzeiten:
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.06.2019 freigegeben.