Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (zum Beispiel für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Fax, Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob
Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 12,00
Gemeinde Rainau
Schloßberg
12
73492
Rainau
Schwabsberg
07961 9002-0
07961 9002-22
info@rainau.de
Sprechzeiten:
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.10.2019 freigegeben.