Verleihbedingungen

Belegungswünsche

Geschirrmobil

Das Geschirr-Mobil wird an Privatpersonen, Vereine und andere Organisationen in und außerhalb der Gemeinde Rainau gegen die Entrichtung einer Benutzungsgebühr für die Dauer der Veranstaltung überlassen, es sei denn, es liegt zum gleichen Termin ein Bedarf in der Gemeinde Rainau vor.

Liegen mehrere Anträge auf gleichzeitige Benutzung des Geschirr-Mobils vor, so wird der Benutzer vorgezogen, der sich zuerst bei der Gemeinde Rainau gemeldet hat.

Die Gemeinde Rainau behält sich den Widerruf einer erteilten Genehmigung vor, wenn sich nachträglich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis die Genehmigung zur Benutzung des Geschirr-Mobils nicht erteilt worden wäre.

In der Zeit von Mitte November bis April wird das Geschirrmobil nicht ausgeliehen. (Winterruhe)!

Der Verleih erfolgt nach der geltenden Benutzungsordnung.

Belegungswünsche zur Benutzung des Geschirr-Mobils werden von der Gemeindeverwaltung Rainau unter der Telefon Nr:  07961 90 02-14 koordiniert.

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

Öffnungszeiten Rathaus Schwabsberg

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

oder nach Vereinbarung!

Verleih von Geschirr

Bei kleineren Veranstaltungen kann auch Geschirr und Besteck separat verliehen werden, sofern das Geschirrmobil nicht anderweitig im Einsatz ist.